In der Psychotherapie oder Beratung stehen Sie ganz im Mittelpunkt. Im ersten Gespräch besprechen wir Ihre Anliegen und setzen erste Ziele für die gemeinsame Arbeit
Kosten
Privat Versicherte (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) und Beamte, die zur Einzeltherapie zu mir kommen, können meine Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Beihilfe einreichen. Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten i.d.R. vollständig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte, die zur Einzeltherapie zu mir kommen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) können ggf. über Kostenerstattungsverfahren die Therapie von Ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Kostenerstattungsverfahren und informieren Sie sich unter folgendem Link:
Paartherapie, Familientherapie und – beratung oder Coaching sind keine GKV- oder GOP-Leistungen und weder durch gesetzliche Krankenkassen, noch durch private Versicherungen oder die Beihilfe erstattungsfähig. Die Sitzungen entsprechen einem Kostensatz von:
Einzelgespräch 50 Min.: 155 €
Einzelgespräch 60 Min.: 185€
Paargespräch 75 Min. (1 Std. 15 Min.): 225€
Paargespräch 90 Min. (1 Std. 30 Min.).: 240 €
Für das erste Paargespräch und meist auch für die weiteren Paargespräche benötigen wir 90 Minuten.
Sollten Sie spontan bei der Therapiessitzung länger als die vorab vereinbarte Zeit Therapie wünschen, kann die Therapiezeit nach Absprache ggf. verlängert werden (wenn kein direkter Anschlusstermin vereinbart ist). Es wird dann entsprechend mehr abgerechnet.
Um eine verlässliche Planung der Therapie- und Beratungszeiten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig – mindestens 48 Werktagsstunden (Sa. ist kein Werktag) vorab – absagen. Sollten Sie dies versäumen, muss ich Ihnen die vereinbarte Beratungszeit in Rechnung stellen: Bei einer Absage von weniger als 48 Werktagsstd. bis maximal 24 Werktagsstd. vor dem vereinbarten Termin wird die Beratungszeit zur Hälfte in Rechnung gestellt und bei einer Absage von weniger als 24 Werktagsstd. vor dem vereinbarten Termin wird die Beratungszeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.
und plötzlich schaffst du das Unmögliche!"